Prävention/ Schutzkonzepte

Als Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen in unseren Sportvereinen hat der StadtSportVerband zur Zeit ein Schutzkonzept „Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt" erarbeitet. In der Mitgliederversammlung 2024 wurde dann das Aufgabenfeld mit Ansprechpartner*in im Vorstand verankert und die Satzung entsprechend geändert. Der SSV unterstützt seine Vereine bei der Überprüfung und Erweiterung von deren Schutzkonzepten. Diese müssen dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz entsprechen, um zukünftig Sportförderungsmittel zu erhalten. Die Konzepte sollten rechtzeitig beim Jugendamt der Stadt Kamp-Lintfort eingereicht werden. Die Überprüfung durch die kommunale Verwaltung muss zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Das SSV-Schutzkonzeptes steht jetzt schon zum Download zur Verfügung. Die Kooperationsvereinbarung mit dem Netzwerk wurde am 09.10.2024 von der Vertreterin des organisierten Sports gegengezeichnet.

Der organisierte Sport in Kamp-Lintfort ist im kommunalen Netzwerk Kinderschutz vertreten.
Dies ist ein Zusammenschluss von Akteur*innen unterschiedlicher Berufsfelder und Einrichtungen, die am Kinderschutz gem. §§ 9 Abs. 4 LKiSchG NRW, 8a, 8b, 81 SGB VIII, § 4 KKG, § 42 Abs. 6 SchulG NRW beteiligt sind.

Das Netzwerk Kinderschutz tagt 3mal jährlich und setzt sich aktuell aus Vertretungen, des Amtes für Schule, Jugend und Sport und dessen Leitung, dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und der Fachdienste, den Fachberatungen der Kindertagesstätten und der Tagespflege, Trägervertretungen von Einrichtungen und Diensten, mit denen Vereinbarungen gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII bestehen, insoweit erfahrene Fachkräfte, Geheimnisträger gem. § 4 Abs. 1 KKG wie aktuell einer Kinderärztin, der Medizinischen Kinderschutzambulanz, der Polizei- und Ordnungsbehörde, Vertretungen des Familiengerichtes, Verfahrensbeistände, Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige gem. SGB IX, Vertretungen des Netzwerkes Frühe Hilfen, zwei Fachanwält*innen für Familienrecht, Vertretungen der Schulleitungen, Vertretungen des Kreisgesundheitsamtes sowie jetzt durch eine Vertreterin des organisierten Sports - Ulrike Plitt - zusammen.
Es geht um die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk (vgl. § 9 Abs. 3 LKiSchG NRW).

Die Ziele der Netzwerkarbeit sind es, Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII, § 4 KKG zu treffen und zu etablieren, Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gem. § 4 KKG zu schaffen sowie u. a. die Qualitätsstandards für die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz weiterzuentwickeln und Handlungsabläufe zu standardisieren und einzuüben.
Die Verknüpfung der Expertisen und des Fachwissens der einzelnen Professionen bildet dabei den Profit bei der Bewertung der gerade im Hinblick auf die gesetzlich unterbestimmten Definitionen von Gefährdungslagen.

Kinder und Jugendschutz im SSV

E-Mail: schutzbeauftragte@sport-in-kamp-lintfort.de

Downloads

schutzkonzept-ssv-2024.pdf (255,65 kB)